Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Wichtige BGH-Entscheidungen zur Betreuung

Vorschau auf Rechtsprechung in FamRZ 2018, Heft 12

In FamRZ 2018, Heft 12, erscheinen vier wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Bereich Betreuungsrecht. BGH, Beschluss v. 14.3.2018 – XII ZB 589/17 sowie BGH, Beschluss v. 28.3.2018 – XII ZB 558/17 betreffen den Wunsch des Betreuten bei der Betreuerbestellung. Für die beiden Beschlüsse hat Fröschle eine Anmerkung verfasst.  Weiterhin hat der Bundesgerichtshof über die Voraussetzungen langfristiger Unterbringung (Beschluss v. 14.3.2018 – XII ZB 629/17) und über das Aushändigen von Sachverständigengutachten an den Betroffenen (Beschluss v. 28.3.2018 – XII ZB 168/17) entschieden. Die Entscheidungen veröffentlicht die FamRZ mit Anmerkung von Schneider bzw. Seifert.

 

Wunsch des Betreuten bei Betreuerauswahl

Mit den Entscheidungen mit den Aktenzeichen XII ZB 589/17 sowie XII ZB 558/17 gibt der XII. ZS erneut einige wichtige Hinweise zur Betreuerauswahl nach § 1897 BGB. Zu entscheiden hatte der BGH hier über Fälle, in denen die Betroffenen eine bestimmte Person – zum einen den Ehemann, zum anderen die Nichte – als Betreuer wünschten. Die Betreuungsgerichte entsprachen dem Wunsch jeweils nicht. Nach Ansicht des BGH bestanden aber keine begründeten Zweifel an der Eignung der gewünschten Betreuer.

In seiner Anmerkung entwickelt Fröschle auf Basis der beiden vorliegenden Entscheidungen sowie der weiteren BGH-Rechtsprechung zur Betreuerauswahl einen Fahrplan für Betreuungsgerichte und schreibt abschließend:

Wir sind es dem Respekt vor den […] Betreuten [...] schuldig, es wenigstens mit den Menschen zu versuchen, denen sie ihre Angelegenheiten selbst anvertrauen möchten.

 

Verlängerung mehrerer Jahre währender Unterbringung

In seinem Beschluss v. 14.3.2018 – XII ZB 629/17 legt der BGH die spezifischen Anforderungen fest, welche es bei der Verlängerung einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung zu beachten gilt. Schneider fasst diese in ihrer Anmerkung zur Entscheidung zusammen. Besondere Beachtung verdienen dabei ihrer Meinung nach die Ausführungen des BGH zur Verhältnismäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines wiederholt Untergebrachten.

Der BGH-Beschluss v. 28.3.2018 – XII ZB 168/17 behandelt schließlich zwei in der gerichtlichen Praxis häufig vorkommende Problemkreise: zum einen ob der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt ist, wenn seinem Verfahrensbevollmächtigten das Gutachten zur Kenntnis gelangt ist, das Sachverständigengutachten dem Betroffenen aber nicht persönlich übermittelt wurde; zum anderen, wann die Fähigkeit zur freien Willensbildung des Betroffenen nach § 1896 Abs. 1a BGB besteht und welchen Aussagegehalt die Feststellung einer „eingeschränkten Willensbildung“ hat. Seifert fasst die Entscheidung zusammen und schreibt:

Die Instanzgerichte und die Verfahrensbeteiligten haben durch eine exakte Verfahrensgestaltung die Verfahrensrechte des Betroffenen und dessen Selbstbestimmungsrecht zu beachten. Die Entscheidung ist daher vollumfänglich zu begrüßen.

Die angekündigten Entscheidungen zur Betreuung lesen Sie in FamRZ 2018, Heft 12 ab Seite 945. Dieses erscheint am 15.6.2018. Mit einem Abonnement von FamRZ-digital können Sie es direkt nach Veröffentlichung abrufen. Noch kein Abonnent? Testen Sie FamRZ-digital jetzt 3 Monate kostenlos.

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