Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Wann sind Familienrichter bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch zur Anzeige verpflichtet?

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Eva Strnad in Heft 1

In Heft 1 der FamRZ erscheint der Beitrag „Wann sind Familienrichter bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch zur Anzeige verpflichtet? – Eine Entscheidung im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Opferschutz –" von Richterin am AmtsG Dr. Eva Strnad. Heft 1 erscheint am 1.1.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

Sie kennen den Online-Zugang für FamRZ-Abonnenten noch nicht? Informieren Sie sich jetzt!

 

Gesetzliche Vorgaben zur Anzeige bei Hinweisen auf Kindesmissbrauch

In Deutschland besteht derzeit bei Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch keine besondere strafbewehrte Pflicht zur Strafanzeige. Soweit ersichtlich, ist eine solche Anzeigepflicht auch im Ausland eher die Ausnahme. "Welche gesetzlichen Vorgaben gelten aber nun für Familienrichter? Unter welchen Voraussetzungen können sie, obwohl es keine explizite gesetzliche Anordnung gibt, trotzdem zu einer Anzeige oder Mitteilung verpflichtet sein?" fragt Eva Strnad in ihrem Artikel. Denn jedem Richter kann sich bei der Leitung eines familienrechtlichen Dezernats irgendwann die Frage stellen, ob eine Akte aufgrund von Anhaltspunkten für sexuellen Missbrauch der Staatsanwaltschaft vorzulegen ist. Der Aufsatz stellt dar, nach welchen Vorgaben diese Entscheidung zu treffen ist.

 

Zurück