Der Vorsitzende Richter des 14. Senats des Oberlandesgerichts Oldenburg Heinrich Schürmann ist am 30. November 2016 von der Präsidentin des Oberlandesgerichts in den Ruhestand verabschiedet worden. „Mit Heinrich Schürmann verliert das Oberlandesgericht einen weit über unseren Bezirk hinaus bekannten und geschätzten Familienrechtler.“ sagte die Präsidentin bei der Verabschiedung.
Über 25 Jahre im Familienrecht tätig
Heinrich Schürmann trat 1981 in den richterlichen Dienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Stationen bei
- der Staatsanwaltschaft Oldenburg
- den Amtsgerichten Aurich und Wilhelmshaven
- dem Landgericht Oldenburg
wurde Heinrich Schürmann 1991 zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Hier befasste er sich von Anfang an schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht und dessen Wechselbeziehungen zum Steuer- und Sozialrecht. Für mehr als 15 Jahre lag die redaktionelle Betreuung der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts in seinen Händen.
Mit seinem Fachwissen hat er die Entwicklungen des Familienrechts mehr als 25 Jahre begleitet und an mehreren wegweisenden Entscheidungen – u. a. zum Elternunterhalt – mitgewirkt. Er stand auch dem Bundesministerium der Justiz bei Reformen des Familienrechts beratend zur Seite. Im Jahr 2008 übernahm Schürmann den Vorsitz des 14. Senats, dessen Zuständigkeit neben den Familiensachen auch die Haftung von Steuerberatern und Rechtsanwälten umfasst.
Als Autor bleibt er der FamRZ weiterhin erhalten
Ein besonderes Anliegen war und ist für Heinrich Schürmann die Fortbildung von Richtern und Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Familienrechts, die ihn auch in den kommenden Jahren noch mit seiner früheren Tätigkeit verbinden wird. Schürmann ist
- Mitglied der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
- Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags
- Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Familienrecht, u.a. für die FamRZ.
Gerade erst erschien das von ihm verfasste „FamRZ-Buch 42: Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30. November 2016