Meyer und Schwab beschäftigen sich mit dem Thema
Das familienrechtliche Thema des Sommers ist die Ehe für alle. In der kommenden FamRZ 2017, Heft 16 beschäftigen sich daher gleich zwei Autoren mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Prof. Dr. Stephan Meyer thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe. Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab fasst alle Informationen zum neuen Gesetz zusammen – und macht deutlich, dass dieses auch so manche Frage aufwirft. Heft 16 der FamRZ erscheint am 15. August 2017.
Meyer: Gleichgeschlechtliche Ehe verfassungsmäßig
In der Diskussion um die Ehe für alle wurden von unterschiedlichen Seiten Stimmen laut, die deren Verfassungskonformität anzweifelten. Bestimmt wird die Debatte vor allem von der Frage, ob die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe als Institut des bürgerlichen Rechts eine vorherige Änderung des Art. 6 Abs. 1 GG erfordert hätte. Der Beitrag von Meyer argumentiert, dass der verfassungsrechtliche Ehebegriff in Art. 6 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berührt. Selbst wenn dieser Begriff – wie das BVerfG bislang judiziert – auf die Verbindung von Mann und Frau beschränkt ist, darf der Gesetzgeber dennoch die gleichgeschlechtliche Ehe einfachrechtlich schaffen. Ebenfalls geht Meyer auf die Beschwerdebefugnis für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung von § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB ein.
Schwab: Redaktionsmängel sind offensichtlich
An der Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit beteiligt sich Schwab nicht; mit seinem Artikel informiert der FamRZ-Hauptschriftleiter vielmehr über den Inhalt des Gesetzes und greift auf der Hand liegende Fragen auf. Schwab kündigt in seiner Abhandlung u.a. an, dass mit „Bereinigungsgesetzen“ zu rechnen sei. Die überraschende Eile ließ den Gesetzesmachern nicht die Zeit, die Rechtsordnung insgesamt auf eine stimmige Terminologie durchzusehen. Neben der Offenlegung diverser „offensichtlicher Redaktionsmängel“ ist auch die Umwandlung bisheriger eingetragener Partnerschaften in Ehen ein Thema des Artikels. Auch das weitere Schicksal der Lebenspartnerschaften beschäftigt Schwab.