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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Am 23.6.2020 hat das BMJV einen Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Demnach sollen beide Rechtsgebiete insgesamt neu strukturiert und modernisiert werden.
Der umfangreiche Referentenentwurf sieht auch Änderungen im SGBVIII vor (§§ 53–58, 87c SGBVIII). Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine Synopse zu den geplanten Änderungen erstellt. Die Synopse liefert eine direkte Gegenüberstellung der bisherigen Fassung und der Neufassung der §§ 53–87c SGBVIII. Diese kann hier abgerufen werden.