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Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht Leitfaden
In Zeiten der Corona-Pandemie spielt der Einsatz von Videotechnik auch vor Gericht eine immer größere Rolle. Passend dazu hat das Ständige Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht den Leitfaden zur Verwendung von Videolinks gemäß dem Haager Beweisübereinkommen von 1970 veröffentlicht. Der Leitfaden wird als Ergänzung zum Praxis-Handbuch zur Anwendung des Haager Beweisübereinkommens vorgestellt. Dieser steht ab sofort auf der Website der Haager Konferenz in englischer und französischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Der Leitfaden bietet einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Verwendung von Videolinks bei der Beweisaufnahme im Rahmen des Haager Beweisübereinkommens und analysiert diese. Außerdem werden bewährte Vorgehensweisen anhand von Beispielen aufgezeigt sowie die technische Vorgehensweise beleuchtet.