Beitrag von Dieter Schwab in Heft 12
In Heft 12 der FamRZ erscheint der Beitrag „Vertretungspflicht wider Willen?“ von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. Heft 12 erscheint am 15.6.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Nur wenige Gerichtsentscheidungen zum Notvertretungsrecht
Obwohl das Notvertretungsrecht der Ehegatten, § 1358 BGB, seit 1.1.2023 in Kraft ist, gibt es nur wenige Gerichtsentscheidungen, die sich damit befassen. Vor allem die Frage, ob der Ehegatte nicht nur vertretungsberechtigt, sondern auch -verpflichtet ist, ist bisher ungeklärt. In seinem Beitrag schildert Dieter Schwab zunächst einen Fall aus der Praxis, um dann zu fragen: Gibt es eine Pflicht zur ehelichen Notvertretung? Wenn dies der Fall sein sollte: Darf das Gericht die Bestellung eines Betreuers ablehnen, wenn der Vertreter die Ausübung der Vertretungsmacht verweigert? Der Autor wirft nach Beantwortung dieser Fragen auch einen Blick auf die Vorsorgevollmacht, bei der es zu einer ähnlichen Konstellation kommen kann.