Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Hilfsmaßnahmen in der Pandemie

Der Zugang zu den Grundsicherungssystemen wurde bereits im März 2020 mit dem Sozialschutz-Paket I vereinfacht. Die Regelungen galten zunächst bis 30.9.2020 und wurden dann bis 31.12.2020 verlängert. Nun hat der Bundestag aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie beschlossen, die Erleichterungen bis 31.3.2021 erneut zu verlängern.

Damit werden auch im kommenden Jahr unter anderem

  • die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt.
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.
  • vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt.

 

Sonderregelung für die Mittagsverpflegung

Darüber hinaus wird die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II ebenfalls verlängert. Diese Regelung gilt sowohl für Schüler und Kita-Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, als auch für Menschen in Werkstätten für Behinderte. Das Mittagessen wird zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt, wenn es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich eingenommen werden kann. Die Lieferkosten können zudem erstattet werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 6.11.2020

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