Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verbindungsrichter im internationalen Familienrecht in Deutschland

- Redaktionsmeldungen

Beitrag zum aktuellen Stand und Ausblick in der neuen FamRZ

In Heft 21 der FamRZ finden Sie den Artikel „Verbindungsrichter im internationalen Familienrecht in Deutschland“. Der Verfasser, Richter am KG Dr. Martin Menne, ist selbst deutscher Verbindungsrichter im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen. Gegenstand seines Berichts ist die Entwicklung des Verbindungsrichterwesens in Deutschland im Jahr 2017. Der Autor gibt einen Ausblick auf die Fortentwicklung der Institution. Zudem unterbreitet er Vorschläge aus Sicht der Praxis, wie die Effizienz der Arbeit weiter gesteigert werden könnte.

Ergänzende Materialien unter Arbeitshilfen

Verbindungsrichter in der Form eines „sitting judge“ – eines aktiven, in der Rechtsprechung tätigen Richters; dem gewünschten „Profil“ eines Verbindungsrichters – gibt es in Deutschland seit Juli 2005. Damals wurde der erste Verbindungsrichter benannt. Derzeit gibt es hierzulande vier Verbindungsrichter – drei Richterinnen und einen Richter. Daneben besteht das Internationale Haager Richternetzwerk. Für dieses sind in Deutschland zwei Verbindungsrichterinnen tätig, die gleichzeitig auch die Funktion einer Verbindungsrichterin im Rahmen des EJN wahrnehmen.

Mehr über diese Richter und deren Arbeit erfahren Sie auch in einer Informationsbroschüre des Bundesamts für Justiz. Ergänzende Informationen zum Beitrag von Menne stellen wir Ihnen ab sofort online unter „Arbeitshilfen/Dokumente“ zur Verfügung. Zum einen finden Sie dort eine Tabelle mit genauen Angaben zu den Staaten, deren Rechtsordnung von den Verbindungsrichteranfragen des Jahres 2017 berührt waren. Des Weiteren laden Sie dort eine tabellarische Übersicht zu den einzelnen Gegenständen der Anfragen herunter.

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