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Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht

- Redaktionsmeldungen

Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Eine neue Studie, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt wurde, setzt sich mit Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes auseinander. Die Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

 

Konsequenzen für das Arbeitsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes

In den Jahren 2013 und 2018 hat das deutsche Personenstandsrecht für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit geschaffen, in einem Personenstandseintrag den Eintrag zum Geschlecht unbestimmt zu lassen oder den Eintrag „divers“ aufzunehmen.

Die Studie von Prof. Dr. Anatol Dutta und FamRZ-Autor Prof. Dr. Matteo Fornasier soll die Konsequenzen dieser gesetzgeberischen Entscheidung für das Arbeitsrecht und das öffentliche Dienstrecht untersuchen. In beiden Rechtsgebieten spielt das Geschlecht des Menschen – vor allem auf Beschäftigtenseite – eine zentrale Rolle. Beide Rechtsgebiete folgen indessen weitgehend einem binären Geschlechtsmodell, das nur das männliche oder weibliche Geschlecht kennt. In der Studie soll ausgelotet werden, welche geschlechtsbezogenen Normen nach den anerkannten Methoden der Rechtsanwendung auf Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlechtseintrag anwendbar sind. Außerdem soll untersucht werden, bei welchen Normen die Gesetzgebung Klarstellungen oder rechtspolitische Entscheidungen treffen muss.

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