Studie im Rahmen des Forschungsprojekts HESTIA
Im Rahmen des Forschungsprojekts HESTIA wurde analysiert, inwiefern Kinder und Jugendliche an Verfahren und Entscheidungsprozessen bei der Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung beteiligt sind. Die Ergebnisse der Studie wurden nun vorgestellt.
Recht der Kinder auf Beteiligung
Forscher aus dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Universität Groningen und der Universität York untersuchten den deutschen Kinderschutz und verglichen diesen mit der Praxis des Kinderschutzes in England und den Niederlanden. Die Ausgangsbasis der Analyse war dabei das Recht der Kinder auf Beteiligung an allen Entscheidungen, die sie betreffen, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. So werteten die Wissenschaftler gemeinsam mit Jugendämtern in Deutschland, England und den Niederlanden insgesamt 1.207 Fallakten zur Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung aus. Dabei kamen 400 der Fälle aus England, 409 aus Deutschland und 398 aus den Niederlanden.
Niedrige Beteiligungsrate in den teilnehmenden Ländern
Das Ergebnis der Untersuchung zeigt eine erstaunlich niedrige Beteiligungsrate, obwohl die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den beteiligten Ländern gesetzlich verankert ist. In Deutschland ist die Beteiligungsrate mit rund 22 % deutlich höher als England (13 %) und den Niederlanden (8 %). Dennoch wurde in den Jahren 2014 und 2015 auch hierzulande nur jedes fünfte Kind an Entscheidungen beteiligt.
Ältere Kinder werden im Vergleich zu jüngeren eher mit in die Entscheidungsprozesse einbezogen, dennoch bleibt der Anteil von Fällen, in denen keine Beteiligung dokumentiert ist, groß. So wurden in Deutschland 43 % der 15- bis 18-Jährigen an einer sie betreffenden Entscheidung nicht beteiligt. In den Niederlanden waren es 68 % und in England sogar 71 %. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Partizipation in allen drei Ländern war die Beteiligung der Eltern.
Die gesamte Studie gibt es hier, mehr Informationen zum europäischen Forschungsprojekt HESTIA sind hier zu finden.