Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unwirksame Kürzungspraxis der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich

Entscheidung und Anmerkung/Abhandlung von Borth erscheinen in Heft 7

Am 10.1.2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte Kürzung der Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes über viele Jahre hinweg rechtswidrig zu hoch vorgenommen worden ist. Die Leitsätze der Entscheidung finden Sie bereits online auf famrz.de. In FamRZ 2017, Heft 7, erscheint der Volltext sowie eine Abhandlung von Helmut Borth, die gleichzeitig die Anmerkung zur Entscheidung darstellt.

 

Borth: Urteil wird eine Flut von Verfahren auslösen

Der BGH hat mit dem Urteil vom 10.1.2018 erstmals höchstrichterlich eine seit Jahren umstrittene Frage zur Bestimmung der Kürzung eines im Versorgungsausgleich ausgeglichenen Anrechts entschieden. Dieses wurde nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht im Wege des analogen Quasisplittings (§ 1 III VAHRG) durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Mit dieser Entscheidung wurde eine maßgebliche Satzungsbestimmung für unwirksam erklärt und die Kürzungspraxis korrigiert; dies führt im Einzelfall zu einer erheblichen wirtschaftlichen Entlastung des Ausgleichspflichtigen.

In seinem Beitrag in FamRZ 2018, Heft zeigt Borth auf, dass diese Entscheidung sämtliche Verfahren erfasst, in denen der Ausgleich nach § 1 III VAHRG erfolgte; dies betrifft insbesondere die berufsständischen Versorgungswerke. Das BGH-Urteil wird deshalb wohl eine Flut von Verfahren zur Prüfung der Wirksamkeit bestandskräftiger Kürzungsanordnungen auslösen. Heft 7 erscheint am 1.4.2018. Die vollständige Entscheidung sowie den hier angekündigten Artikel rufen Sie mit FamRZ-digital-Abonnement bereits direkt am Erscheinungstag ab. Noch kein registrierter Nutzer?

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