Unterstützung Alleinerziehender durch das Unterhaltsvorschussgesetz
Seit dem Ausbau des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) im Jahr 2017 erhalten heute knapp 840.000 Kinder von Alleinerziehenden den Unterhaltsvorschuss. Das sind etwa doppelt so viele wie 2017 und rund 40.000 Kinder mehr als 2018. Insgesamt gab der Staat im Jahr 2020 2,31 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus, im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 2,18 Milliarden Euro. Eine neue Statistik des BMFSFJ zeigt zudem, dass die Rückgriffsquote im Jahr 2020 trotz steigender Vorschusszahlungen konstant geblieben ist.
Rückgriffsquote konstant bei rund 17 %
Der ausgebaute Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, die nach der Trennung keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil in der Lage, Unterhalt zu zahlen, nehmen die zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stellen bei diesem Rückgriff.
Auf dieser Grundlage haben die Unterhaltsvorschuss-Stellen im Jahr 2020 rund 17 % der gezahlten Unterhaltvorschuss-Beträge zurückgeholt. Insgesamt wurden 384,7 Millionen Euro eingenommen, was einem Plus von 6,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Da die Unterhaltsvorschuss-Auszahlungen im Jahr 2020 gestiegen sind, bleibt die Rückgriffsquote im Vorjahresvergleich damit konstant. Die höchsten Rückgriffsquoten im Jahr 2020 erreichte Baden-Württemberg mit 24 %, gefolgt von Bayern mit 22 % und Rheinland-Pfalz mit 21 %.
Die Rückgriffsquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben eines Kalenderjahres. Die konstante Quote zeigt, dass es gelungen ist, im Rückgriff mit dem Anstieg der Zahlbeträge und der Leistungsberechtigten Schritt zu halten.
Quelle: Meldung des BMFSFJ v. 19.2.2021