- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen
Aktualisierte Tabellen stehen jetzt unter „Arbeitshilfen“ zur Verfügung
Zum 1.1.2024 aktualisierte das OLG Düsseldorf die „Düsseldorfer Tabelle“. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte haben inzwischen die Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt entsprechend angepasst. Auf famrz.de finden Sie unter Arbeitshilfen/Unterhaltsleitlinien folgende Leitlinien mit Stand 1.1.2024 zum kostenfreien Abruf:
- Brandenburg (1.1.2024)
- Braunschweig (1.1.2024)
- Bremen (1.1.2024)
- Celle (1.1.2024)
- Dresden (1.1.2024)
- Düsseldorf (1.1.2024)
- Frankfurt (1.1.2024)
- Hamburg (1.1.2024)
- Hamm (1.1.2024)
- Kammergericht (1.1.2024)
- Koblenz (1.1.2024)
- Köln (1.1.2024)
- Naumburg (1.1.2024)
- Oldenburg (1.1.2024)
- Rostock (1.1.2024)
- Saarbrücken (1.1.2024)
- Schleswig (1.1.2024)
- Süddeutschland - SüdL (1.1.2024)
- Thüringen (1.1.2024)
Alle Änderungen auf einen Blick
Den Leitlinien liegen die Änderungen der Bedarfssätze zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“, Stand 1.1.2024, aufgenommen wurden. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Es ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.