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Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte 2020

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

Aktualisierte Tabellen stehen jetzt unter „Arbeitshilfen“ zur Verfügung

Zum 1.1.2020 aktualisierte das OLG Düsseldorf die „Düsseldorfer Tabelle“. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte haben inzwischen die Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt entsprechend angepasst. Auf famrz.de finden Sie unter Arbeitshilfen/Unterhaltsleitlinien folgende Leitlinien mit Stand 1.1.2020 zum kostenfreien Abruf:

Die OLGs verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Sie sollen in erster Linie die Rechtsprechung der Senate vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und ersetzen insbesondere nicht die Prüfung des Einzelfalles.

 

Alle Änderungen auf einen Blick

Den Leitlinien liegen die Änderungen der Bedarfssätze zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“, Stand 1.1.2020, aufgenommen wurden. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses wurde zum 1.7.2019 erhöht. Es ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

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