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Unterhalt wegen Krankheit – wie weit reicht der Einsatzzeitpunkt?

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Winfried Born in Heft 10

In Heft 10 der FamRZ erscheint der Beitrag „Unterhalt wegen Krankheit – wie weit reicht der Einsatzzeitpunkt?" von Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Born. Der Autor ist Mitglied der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Dortmund und Honorarprofessor der Ruhr ­Universität Bochum. Heft 10 erscheint am 15.5.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Unterhalt wegen Krankheit zählt zum "Kernbereich" der Scheidungsfolgen

Im Rahmen vieler Scheidungsverfahren wird um die Frage gestritten, ob beim Unterhaltsberechtigten eine krankheitsbedingte Bedürftigkeit vorliegt und ihm deshalb ein Anspruch nach § 1572 BGB zusteht. Auch bei der Konzipierung von Scheidungsfolgenvereinbarungen spielt die Frage einer krankheitsbedingten Bedürftigkeit eine Rolle.

Der Unterhalt wegen Krankheit zählt also zum „Kernbereich“ der Scheidungsfolgen, seine Feststellung wirft aber im Verfahren zahlreiche Probleme auf. Strittig kann vor allem der Zeitpunkt des Krankheitseintritts sein. Aber auch bei der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen kann dieser Unterhaltsanspruch eine Rolle spielen. Der Beitrag von Winfried Born in Heft 10 der FamRZ gibt Hilfestellung für die Praxis.

 

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