Beitrag von Eugen Birnbaum in Heft 8
In Heft 8 der FamRZ wird der Beitrag „Umsetzung der Istanbul-Konvention in familiengerichtlichen
Kindschaftsverfahren aus Sicht der Instanzrechtsprechung“ von Richter am AmtsG Eugen Birnbaum veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Gewaltschutz: zweites Hauptprinzip der Kindschaftssachen?
Eine Betrachtung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren nicht länger als bloßer Annex, sondern als integraler Bestandteil der Kindeswohlprüfung oder sogar als zweites Hauptprinzip der Kindschaftssachen verstanden wird. Der Schutzzweck der Istanbul-Konvention ist mittlerweile auch ohne deren einfachgesetzliche Umsetzung in der Rechtsprechung angekommen, wie Eugen Birnbaum im Artikel darstellt.