Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Systemwechsel im Unterhaltsrecht?

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Isabell Götz und Christian Seiler in Heft 17

In Heft 17 der FamRZ erscheint der Beitrag „Systemwechsel im Unterhaltsrecht?“ von Vors. Richterin am OLG Prof. Dr. Isabell Götz und Vors. Richter am OLG Dr. Christian Seiler. Heft 17 erscheint am 1.9.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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BGH überrascht mit neuen Aussagen zum Unterhaltsrecht

Seit der Reform 2008 hat sich die Situation im Unterhaltsrecht weitgehend entspannt, sieht man vom Reformbedarf im Kontext geteilter Betreuung beim Kindesunterhalt ab. Zur Bemessung des Bedarfs beim Kindesunterhalt und bezogen auf die gesetzliche Vermutung „einer zahlt, einer betreut“ (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) überrascht der BGH nun allerdings mit neuen Aussagen.

Bereits 2017 war mit der Entscheidung über den Kindesunterhalt im Fall eines paritätischen Wechselmodells und in der Entscheidung zum Elternunterhalt ein Kurswechsel erkennbar. Mit zwei neuen Entscheidungen zum Trennungsunterhalt und zum Mehr- und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt weicht der BGH nun zwar ebenfalls nicht explizit von seiner früheren Rechtsprechung ab, jedoch

geht er inzwischen [...] davon aus, dass der Bedarf des Kindes auf der Basis der zusammengerechneten Einkünfte der Eltern zu bestimmen ist,

so Isabell Götz und Christian Seiler. In ihrem Beitrag setzen sie sich mit dieser neuen Aussage auseinander und schildern, welche Fragen die neue Rechtsprechung offen lässt.

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