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Synopse zum neuen Vormundschaftsrecht

- Arbeitshilfen Gesetzgebung

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 1.1.2023 in Kraft

Am 1.1.2023 tritt das vollkommen überarbeitete neue Vormundschaftsrecht, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das Vormundschaftsrecht wurde durch die Reform neu gegliedert, so dass sich die neuen Vorschriften nicht der Reihenfolge nach gegenüberstellen lassen. Deshalb hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft eine Synopse erstellt.


Synopse online abrufbar

Die Synopse stellt die Vorschriften des Vormundschaftsrechts dar, ausgenommen der Vorschriften zur Vermögenssorge, da die entsprechenden Vorschriften sich überwiegend im Betreuungsrecht finden. Die Darstellung der Regelungen zur familiengerichtlichen Aufsicht findet sich am Ende der Synopse und integriert die Vorschriften des Betreuungsrechts.

Den neuen Vorschriften (1. Spalte) sind die inhaltlich (teilweise) entsprechenden gültigen Vorschriften gegenübergestellt. Eine dritte Spalte enthält Anmerkungen und Erläuterungen, die sich zumeist auf die Begründung des Regierungsentwurfs der Reform beziehen. Die Begründung hat zwar keine Gesetzeskraft, sie wird vom Ministerium erstellt und nicht vom Parlament beschlossen, aber doch zur ersten Interpretation meist herangezogen.

Sie finden das Dokument online zum Download auf vormundschaft.net.

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