Beitrag von Prof. Dr. Anja Amend-Traut in FamRZ 2020, Heft 11
In Heft 11 der FamRZ erscheint der Beitrag „Sorgerechtsvollmachten“ von Prof. Dr. Anja Amend-Traut. Heft 11 erscheint am 1.6.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Rechtsfragen rund um Sorgerechtsvollmachten
Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes obliegen als von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschütztes „Pflichtrecht“ grundsätzlich den Eltern. Nach § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB ist den Inhabern der elterlichen Sorge dabei sowohl die Sorge für die Person als auch die Sorge für das Vermögen des Kindes zugewiesen. Neben den Eltern sind im Alltag allerdings häufig auch Dritte, wie beispielsweise Erzieher oder Nachbarn, an der Betreuung und Erziehung von Kindern beteiligt, wobei trotz der erheblichen praktischen Relevanz dieses Umstands insoweit nur vereinzelt gesetzliche Regelungen existieren. Aus diesem Grund haben sogenannte Sorgevollmachten bzw. Sorgerechtsvollmachten in der Praxis erhebliche Bedeutung. In ihrem Beitrag erörtert Prof. Dr. Amend-Traut Rechtsfragen rund um die Erteilung von Sorgerechtsvollmachten, die bislang in Rechtsprechung und Literatur nur fragmentarisch aufgegriffen worden sind.
Im Artikel werden folgende Punkte erörtert:
- Ausgangslage
- Gegenseitige Einräumung von Befugnissen zwischen sorgeberechtigten Elternteilen
- Beteiligung Dritter an der Ausübung elterlicher Sorge
- Haftungsfragen