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Selbststudiums-Artikel: Rückforderung von überzahltem Unterhalt

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Winfried Born in Heft 12

In Heft 12 der FamRZ erscheint der Beitrag „Gib mir mein Geld zurück, Du brauchst meine Kohle nicht“ –
zur Rückforderung von überzahltem Unterhalt" von Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Born. Der Artikel ist für das Selbststudium gemäß § 15 FAO geeignet. Damit haben Sie erneut die Möglichkeit, eine Zeitstunde Fortbildung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

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Überzahlungen von Unterhalt begünstigt

Seit Inkrafttreten des FamFG ist bei Unterhaltsentscheidungen die vorläufige Vollstreckbarkeit abgeschafft; auch die Abwendungsbefugnis gegen Sicherheitsleistung gibt es nicht mehr. Vom Gericht wird im Regelfall die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet, welcher der Schuldner nur in seltenen Fällen durch Darlegung eines „nicht zu ersetzenden Nachteils“ (§§ 294 ZPO, 120 II S. 2 FamFG) entgegentreten kann. Das begünstigt Überzahlungen von Unterhalt, deren späterer Rückforderung i. d. R. der Entreicherungseinwand des Gläubigers entgegensteht. Der Beitrag untersucht Möglichkeiten zur Lösung dieser Problematik und prüft denkbare Änderungen.

Lesen Sie für die Lernerfolgskontrolle die Seiten 906–912 (Teile III. und IV.) und testen Sie anschließend Ihr Wissen, indem Sie unseren FAO-Test ablegen.

 

So funktioniert das Selbststudium - Schritt für Schritt

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Noch Fragen? Lesen Sie die FAQ unter § 15 FAO Selbststudium, um mehr über dieses Angebot der FamRZ zu erfahren.

 

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