Bericht ist online verfügbar
Vom 29.10.-1.11.2019 fand das sechste Treffen der von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingesetzten Sachverständigengruppe „Elternschaft / Leihmutterschaft“ statt. An dem Treffen nahmen 22 Sachverständige aus verschiedenen Staaten, drei Beobachter und Mitglieder des Ständigen Büros teil. Der Bericht, der aus diesem Treffen hervorging, liegt inzwischen vor.
Arbeit soll weiter fortgesetzt werden
Bereits seit 2015 arbeitet die von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingesetzte Expertengruppe an der Erstellung eines multilateralen Instruments zum Internationalen Abstammungsrecht. Entsprechend der Empfehlungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz im März konzentrierte sich die Gruppe dieses Mal darauf, Bestimmungen vorzuschlagen, um Folgendes zu entwickeln:
- ein allgemeines internationales Privatrechtsinstrument zur Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtmäßige Abstammung;
- ein gesondertes Protokoll über die Anerkennung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen über die rechtmäßige Abstammung, die aufgrund einer internationalen Leihmutterschaftsvereinbarung getroffen wurden.
Die Expertengruppe erörterte auch die Möglichkeit, Bestimmungen in Bezug auf geltendes Recht und öffentliche Dokumente zu treffen. Sie wird dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz erneut empfehlen, die Arbeit der Gruppe fortzusetzen. Es sollen noch weitere Bestimmungen für die Aufnahme in beide möglichen Instrumente vorgeschlagen werden.
Volltext: Bericht des sechsten Treffens der Sachverständigengruppe „Elternschaft / Leihmutterschaft“
Quelle: Meldung der HCCH vom 6.1.2019