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Rundung von Unterhaltsbeträgen aus Anlass der Kindergelderhöhung 2021

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DIJuF-Rechtsgutachten

Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung das Zweite Familienentlastungsgesetz gebilligt hat, wird das Kindergeld pro Kind ab 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Mit der Erhöhung der Beträge auf 219 Euro bzw. 225 Euro ergeben sich nach Abzug des hälftigen Kindergelds jeweils Unterhaltsbeträge mit Nachkommastellen.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat sich mit der Frage, ob der Endbetrag auf einen glatten Euro-Betrag aufzurunden ist, befasst und ein Rechtsgutachten erstellt. Dieses ist hier abrufbar. Eine neu veröffentlichte erweiterte Fassung des Gutachtens setzt sich mit kritischen Einwänden einzelner Jugendämter zur ersten Fassung auseinander.

Das Zweite Familienentlastungsgesetz und somit die Kindergelderhöhung um 15 Euro wurde am 7.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2020 I, 2616).

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