Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rückblick auf das 3. Symposium für Europäisches Erbrecht

- Redaktionsmeldungen

Vom 6.-7.10.2017 fand an der Universität Regensburg das 3. Symposium für Europäisches Erbrecht statt. Das Thema der Tagung war „Testamentsvollstreckung in Europa“. Geladen waren erstrangige Sachkenner aus dem Ausland, welche die rechtlichen Regelungen in acht Europäischen Ländern rechtsvergleichend darstellten. Vorträge über das deutsche Recht und das Internationale Privatrecht rundeten das Programm ab.

Berichte zur Testamentsvollstreckung in 8 verschiedenen Ländern

Die Testamentsvollstreckung dient dem Ziel, dem Willen des Erblassers nachhaltige Durchsetzung zu sichern. Die rechtliche Ausgestaltung dieses Instituts und verwandter Instrumente ist in den einzelnen europäischen Ländern verschieden. Nach der Eröffnung des Symposiums durch Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab erörterte Prof. Dr. Martin Löhnig die Grundfragen der Testamentsvollstreckung im deutschen Recht. Die notarielle Sicht der Dinge stellte anschließend Dr. Johannes Weber, LL.M., Geschäftsführer des DNotI Würzburg, vor.

Nach einer kurzen Kaffeepause folgten die Vorträge der ausländischen Referentinnen und Referenten, die auf dem Hintergrund der Rechtswahlmöglichkeiten der Europäischen Erbrechtsverordnung die Vor- und Nachteile der einzelnen Willensvollstreckerfiguren herausarbeiteten und Gestaltungsmöglichkeiten erörterten. Auch kamen Probleme bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Sprache. Die Anwesenden hörten Länderberichte zu

  • Belgien von Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Pintens, Leuven
  • Niederlande von VorsRiGH Prof. Dr. Willem Breemhaar, Haaren
  • Österreich von Prof. Dr. Susanne Ferrari, Graz
  • Schweiz von Prof. Dr. Hans Rainer Künzle, Zürich
  • Frankreich von Notar Edmond Gresser, Straßburg
  • Italien von Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M., Innsbruck

Dazwischen gab es Raum für angeregte Diskussionen zwischen den Vortragenden und dem Publikum.

Die beiden ausstehenden Länderberichte zu Polen (Dr. Błażej Bugajski) und England (Prof. Dr. Birte Häcker) folgten schließlich am Samstagmorgen. Statt eines Schlussworts referierte Prof. Dr. Anatol Dutta abschließend zum Thema „Ausländische Willensvollstreckerfiguren und europäische Erbrechtsverordnung“.

 

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