Beitrag von Gudrun Lies-Benachib in Heft 13
In Heft 13 der FamRZ wird der Beitrag „Rote Linien – und ein paar Leitplanken: Der BGH hat zum Kindesunterhalt bei asymmetrischem Wechselmodell entschieden“ von Vors. Richterin am OLG Dr. Gudrun Lies-Benachib veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Klarstellung mit gesetzgeberischem Fingerzeig
Der Beitrag in der FamRZ nimmt die Entscheidung des BGH v. 15.4.2026 (XII ZB 415/25 –, FamRZ 2026, 1021 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) zum Anlass, ihre Bedeutung für das Unterhaltsrecht herauszuarbeiten. Gudrun Lies-Benachib zeigt, dass der Beschluss nicht nur Ruhe in das Kindesunterhaltsrecht bringt, sondern zugleich die vom Gesetzeswortlaut gezogenen roten Linien für die Berechnung des Kindesunterhalts markiert.
Der BGH gibt darüber hinaus Leitplanken für die Bestimmung des nach Abzug von Kindesunterhalt geschuldeten Partnerunterhalts nach §§ 1615l, 1361, 1569 ff. BGB vor. Die vom Gericht aufgezeigten Grenzen der Vertretungsbefugnisse machen deutlich, so Lies-Benachib, wo der Gesetzgeber nachjustieren muss.