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Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht 2020

Beschlüsse des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2020 sowie den Alterssicherungsbericht 2020 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert über die anstehende Rentenanpassung. Einmal pro Wahlperiode wird er durch den Alterssicherungsbericht ergänzt. Dieser beleuchtet insbesondere die Leistungen aus Alterssicherungssystemen und die Gesamteinkommen der Senioren sowie die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter den Erwerbstätigen.

 

Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2020

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rente bleibt bis 2022 konstant bei 18,6 %. Im Jahr 2023 wird er voraussichtlich auf 19,3 % steigen. In den Jahren 2025 bzw. 2034 wird er schließlich voraussichtlich 19,9 % bzw. 22,4 % betragen. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,2 %. Laut Bericht steigt es in den nächsten Jahren an und beträgt im Jahr 2025 49,4 %. Längerfristig sinkt es allerdings – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 auf 46 %.

Nach den Modellrechnungen greift bei der Rentenanpassung zum 1.7.2021 die sogenannte Rentengarantie. Damit bleibt der aktuelle Rentenwert unverändert bei 34,19 Euro, im Osten wird sich eine Rentenanpassung von rund 0,7 % ergeben. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2021 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.

Der Rentenversicherungsbericht 2020 ist hier abrufbar.

 

Ergebnisse des Alterssicherungsberichts 2020

Die Haushaltsnettoeinkommen aller Personen im Alter ab 65 Jahren sind von 2015 bis 2019 um 14 % gestiegen. Senioren-Ehepaare in Deutschland erreichen damit ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen von 2.907 Euro im Monat. Alleinstehende Senioren beziehen im Durchschnitt ein Gesamteinkommen von 1.816 Euro, Seniorinnen von 1.607 Euro.

In Deutschland beziehen 89 % der Menschen ab 65 Jahren eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). In den alten Bundesländern sind es 87 % und in den neuen sogar 97 %. Damit ist die GRV das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. In ihr sind gut 56 Millionen Menschen aktiv und passiv versichert. 21,1 Millionen Menschen beziehen Renten aus der GRV. Auch in der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ist die Zahl der aktiven Anwartschaften bis Ende 2019 auf 21 Millionen gestiegen. Knapp 54 % der Arbeitnehmer verfügen über eine BAV. Rund 66 % der Beschäftigten haben eine zusätzliche Altersvorsorge. Gut die Hälfte der Geringverdiener sorgen derzeit allerdings nicht zusätzlich für das Alter vor.

Der Alterssicherungsberichts 2020 ist hier abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 25.11.2020

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