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Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

- Redaktionsmeldungen

BMJV stellt Vorschläge zum Schutz von Kindern vor

Das BMJV hat heute ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgestellt. Dieses enthält Vorschläge zum Schutz von Kindern durch härtere Strafen, effektive Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz vor.

 

Kernpunkte des Reformpakets

Das Reformpaket enthält unter anderem Vorschläge für härtere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder. So soll der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet werden, nicht wie bisher als Vergehen. Taten ohne Körperkontakt wie sexuelle Handlungen vor den Augen eines Kindes sollen in einem eigenen Tatbestand geregelt werden. Der „minder schwere Fall“ bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder (bisher § 176a StGB) soll gestrichen werden. Auch die Verbreitung sowie der Besitz von Kinderpornografie soll fortan als Verbrechen härter bestraft werden.

Zusätzlich enthält das Reformpaket auch Vorschläge für eine bessere Qualifizierung der Justiz. So sollen spezifische Eingangsqualifikationen für Familienrichter im Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt werden. Für Jugendrichter, -staatsanwälte sowie alle Verfahrensbeistände sollen besondere Qualifikationsanforderungen gesetzlich geregelt werden. Außerdem wird eine allgemeine Fortbildungspflicht für Richter in allen Landesrichtergesetzen vorschlagen. Auch die Vorschriften über die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren sollen ergänzt werden.

Das Reformpaket ist hier abrufbar.

 

Quelle: Newsletter des BMJV v. 1.7.2020

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