Trotz Ampel-Aus soll an Reformen weitergearbeitet werden
Das Bundesjustizministerium hat gestern die kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwürfe zur Reform des Abstammungsrechts, des Kindschaftsrechts und zur Modernisierung des Unterhaltsrechts auf seiner Website veröffentlicht. Sie finden sie unter folgenden Links zum Download:
- Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts
- Gesetz zur Reform des Abstammungsrechts
- Modernisierung des Unterhaltsrechts
Bislang waren die Referentenentwürfe nur an die Landesjustizministerien verschickt worden. Es war unklar, ob es wegen des bevorstehenden Endes der Ampel-Regierung noch zu einer Veröffentlichung kommen soll. Das BMJ hat nun allerdings die Entwürfe zu „Diskussionsentwürfen“ umgewidmet. Es ist beabsichtigt, die neue Regierung frühzeitig damit zu befassen, um eine Reform des Familienrechts zeitnah anzugehen.
Details zu den Entwürfen
Zu den Referentenentwürfen wurde bereits ein Artikel von Wolfgang Keuter zum Kindschaftsrecht in der FamRZ veröffentlicht (FamRZ 2024, 1833 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Im demnächst erscheinenden Heft 24 der FamRZ finden Sie Artikel von Gudrun Lies-Benachib zum Unterhaltsrecht und Tobias Helms zum Abstammungsrecht. Die Entwürfe enthalten grob zusammengefasst folgende Neuerungen:
Abstammungsrecht
Es soll künftig die Möglichkeit zur abstammungsrechtlichen Zuordnung eines Kindes zu zwei Müttern (sog. Co- oder Mit-Mutterschaft) geben. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, rechtssicher vor der Zeugung eines Kindes Vereinbarungen über die zweite Elternstelle zu treffen.
In Zukunft soll das Familiengericht im Einzelfall entscheiden, ob das Interesse an der Anfechtung der Vaterschaft das Interesse an dem Fortbestand der Vaterschaft überwiegt, wenn zwischen dem Kind und dem bisherigen rechtlichen Vater eine schutzwürdige sozial-familiäre Beziehung besteht.
Kindschaftsrecht
Die gemeinsame Sorge soll auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch eintreten, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen widerspricht.
Verschiedene Betreuungsmodelle einschließlich des Wechselmodells sollen gesetzlich als Umgangsregelung kodifiziert werden.
Gewalt im Familienrecht soll stärker berücksichtigt werden.
Die Möglichkeiten von Elternvereinbarungen über das Sorge- und Umgangsrecht sollen gesetzlich geregelt und erweitert werden.
Unterhaltsrecht
Es sollen nun nicht mehr nur das asymmetrische Wechselmodell, sondern auch das symmetrische Wechselmodell geregelt werden. Vorgesehen sind Schwellen für die einzelnen Modelle (bis 29% Residenzmodell, mehr als 29% asymmetrisches Wechselmodell, bei hälftiger Betreuung symmetrisches Wechselmodell).
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