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Reform des Sorge- und Umgangsrechts

- Redaktionsmeldungen

Beitrag in FamRZ 2018, Heft 4

Die letzte große Reform des Sorge- und Umgangsrechts durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz liegt 20 Jahre zurück. Allein aufgrund des Zeitablaufs stellt sich somit bereits die Frage, ob es nicht einer grundlegenden Überarbeitung der Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht bedarf. Die Forderungen danach werden von vielen Seiten lauter. Gleichwohl gibt es bisher – anders als etwa bezüglich des Abstammungsrechts – kaum eine fachliche Diskussion darüber, worin genau eigentlich der Reformbedarf besteht und was mögliche Regelungsansätze wären. Stephan Hammer beschäftigt sich in mit diesem Thema.

Seine Überlegungen basieren auf Referaten, die er beim „15. Göttinger Workshop zum Familienrecht“ an der Universität Göttingen am 20.10.2017 sowie in erweiterter Form zu Beginn des gemeinsam mit Dr. jur. Dipl.-Psych. Anja Kannegießer geleiteten Arbeitskreises 8 „Reformansätze im Sorge- und Umgangsrecht“ beim 22. Deutschen Familiengerichtstag am 29.6.2017 gehalten hat. Der Autor ist mit der Thematik – insbesondere dem Bereich Elternvereinbarungen – zudem als Mitglied der Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstags befasst.

 

Geltende Gesetzeslage „zu unflexibel, zu kompliziert“

Im seinem Artikel geht Hammer zunächst auf Probleme der geltenden Gesetzeslage ein.

Ein zentrales Problem […] ist, dass sie bei getrenntlebenden Eltern ausschließlich darauf zugeschnitten ist, dass ein Elternteil – auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge – das Kind weit überwiegend betreut […] und der andere Elternteil im Wesentlichen Umgang mit dem Kind am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien hat.

Die Betreuungssituation nach einer Trennung ist heutzutage aber oft komplexer. Hammer beschreibt verschiedene Betreuungsmodelle, die mit oder ohne gerichtliche Regelung gelebt werden. Daraus ergebe sich das Bedürfnis einer grundlegenden Überprüfung der gesetzlichen Regelungen, so schreibt er. Diese dürfe sich aber auch nicht nur auf die Regelung des derzeit viel diskutierten Wechselmodells beschränken. Der Autor stellt deshalb eine Liste allgemeiner Reformziele zusammen und entwickelt daraus schließlich konkrete Reformansätze. Abschließend umreißt er kurz, wie eine gesetzliche Umsetzung seiner Vorschläge aussehen könnte.

Den Artikel „Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Sorge- und Umgangsrechts“ von Hammer lesen Sie in FamRZ 2018, Heft 4. Dieses erscheint am 15.2.2018. Noch kein Abonnent von FamRZ-digital? Testen Sie unser Online-Angebot 3 Monate kostenlos.

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