Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts

- Redaktionsmeldungen

Empfehlungen des Deutschen Vereins

Auf Basis der Ergebnisse zweier vom BMJV eingesetzter Arbeitsgruppen – „AG Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ sowie „AG Sorge- und Umgangsrecht“ – soll das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht reformiert werden. Die AG zum Unterhaltsrecht schloss ihre Arbeit bereits im Jahr 2017 ab, die AG Sorge- und Umgangsrecht veröffentlichte ihre Arbeitsergebnisse im September 2019. Bundesjustizministerin Lambrecht hat nun für die verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode zumindest eine Teilreform des Sorge- und Umgangsrechts angekündigt (vgl. FamRZ-Newsletter 16/20). Um dieses Vorhaben zu begleiten, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Empfehlungen für eine entsprechende Reform formuliert.

 

Reformbedarfe in allen drei Rechtsgebieten

In den Empfehlungen des Deutschen Vereins wurden Anforderungen an die angekündigte grundlegende Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts formuliert. Daneben werden konkrete Reformbedarfe benannt sowie Positionierungen zu einzelnen Vorschlägen aus der aktuellen Diskussion aufgezeigt.

Dabei benennt der Deutsche Verein bestehende Reformbedarfe im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, aber auch anderen Rechtsgebieten, ohne sich allein auf die Diskussionen rund um das „Wechselmodell“ zu beschränken. Laut Stellungnahme des Deutschen Vereins soll vielmehr die schwierige finanzielle Situation von Trennungsfamilien – unabhängig vom Betreuungsmodell – zum Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussion gemacht werden. Dies soll Verbesserungen für alle Trennungsfamilien anstoßen. Gleichzeitig dürfe nicht darüber hinweggesehen werden, dass immer mehr Elternteile ihre Kinder allein und ohne Hilfe des anderen Elternteils erziehen. Eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts muss daher auch weiterhin den besonderen Bedürfnissen von Alleinerziehenden Rechnung tragen. Darüber hinaus soll der Blick auch auf weitere Reformbedarfe etwa im Bereich sozialer Elternschaft gelenkt werden.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts können hier abgerufen werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 7.12.2020

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