Beitrag von Direktor des AmtsG Dr. Andreas Holzwarth in FamRZ 2017, Heft 2
In FamRZ 2017, Heft 2, erscheint die Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich von Direktor des AmtsG Dr. Andreas Holzwarth, Stuttgart-Bad Cannstatt. Der Beitrag informiert im Anschluss an FamRZ 2016, 173 ff. über die Entwicklungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich.
Für die Praxis gut umsetzbare Entscheidungen
Im Berichtszeitraum hat der BGH erfreulicherweise zwei drängende Fragen geklärt, namentlich die Zulässigkeit des sog. BilMoG-Zinssatzes bei der Barwertbildung betrieblicher Anrechte sowie die Behandlung des sog. „Werteverzehrs“ kapitalgedeckter Anrechte bei laufendem Rentenbezug. Beide Entscheidungen sind für die Praxis gut umsetzbar. Mit ihrer differenzierten Begründung spiegeln sie indessen das Dilemma des seit 1.9.2009 geltenden Rechts wieder: nämlich den Spagat zwischen der Halbteilung wahrenden Versicherungsmathematik und der Durchführung des Versorgungsausgleichs als familienrichterlichem Massenverfahren.
Wie die von Dr. Andreas Holzwarth dargestellte Rechtsprechung zeigt, treten entsprechende Schwierigkeiten vor allem bei der externen Teilung auf. Daneben gestaltet sich die interne Teilung geradezu problemlos. Die Probleme sind hier nicht systembedingt, sondern in der Missachtung der Anforderungen des § 11 VersAusglG2 durch den Versorgungsträger bedingt. Der Artikel „Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich“ erscheint in Heft 2 der FamRZ am 15. Januar 2017.