Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

Neuer Selbststudiums-Artikel in Heft 6

In FamRZ 2019, Heft 6, erscheint die Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich von Direktor des AmtsG Dr. Andreas Holzwarth. Der Beitrag informiert im Anschluss an FamRZ 2018, 313 über die Entwicklungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich. Der Artikel eignet sich für das Selbststudium gemäß § 15 FAO. Für Abonnenten von FamRZ-digital steht er bereits jetzt online zur Lektüre zur Verfügung:

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Externe Teilung, Wertermittlung, Verfahrensfragen

Wesentliche Schwerpunkte der veröffentlichten Entscheidungen lagen im Berichtszeitraum – wie auch in den vergangenen Jahren – bei

  • der externen Teilung (§§ 14–17 VersAusglG),
  • der Wertermittlung (§§ 5, 39–47 VersAusglG)
  • Verfahrensfragen.

Die externe Teilung gefährdet den in Art. 3 II, 6 I GG verankerten Halbteilungsgrundsatz im besonderen Maße, da die Versorgungsordnung der Zielversorgung stark von derjenigen des zu teilenden Anrechts abweichen kann. Neben Schwierigkeiten bei der Teilung fondsgebundener Anrechte ist die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit von § 17 VersAusglG noch nicht beendet. Das OLG Hamm stellt sich hier ausdrücklich gegen den BGH und hat die entsprechende Frage dem BVerfG vorgelegt, weil er zur Anwendung des zu geringen Ausgleichswerten führenden sog. BilMoG-Zinses zwinge.

Aber auch die mit der internen Teilung einhergehenden Probleme sind nicht abschließend geklärt. So hat sich erstmals das OLG Nürnberg näher damit befasst, ob § 12 VersAusglG bei der Teilung eines betrieblichen Anrechts Ausnahmen von der Halbteilung zulässt und für das zu übertragende Anrecht abweichende Regelungen zur Anwartschaftsdynamik gelten dürfen. Praxisrelevante Fragen stellen sich indessen auch beim schuldrechtlichen Ausgleich. Umstritten ist etwa, in welcher Höhe die Kosten für eine private Krankenversicherung anteilig vom Ausgleichswert abzuziehen sind. Zuletzt hat das OLG Karlsruhe eine Beschränkung auf die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt (FamRZ 2019, 442 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Schon diese wenigen Punkte zeigen, dass der BGH weiter gefordert sein wird, die Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich zu vereinheitlichen.

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