Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht 2022

Beitrag von Dr. Stephanie Herzog in FamRZ 2023, Heft 9

In Heft 9 der FamRZ erscheint die Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Dr. Stephanie Herzog. Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht in FamRZ 2021, 1681, an und berichtet über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Erbrecht während des letzten Jahres. Berücksichtigt sind die bis Ende Februar 2023 bekannt gewordenen Entscheidungen.

Erbrechtliche Entscheidungen internationaler und nationaler Gerichte

Hervorzuheben sind im Berichtszeitraum u.a. einige Entscheidungen des EuGH zum IPR. Der Gerichtshof hat erstmals über das Zusammenspiel von Art. 6 lit. a und Art. 7 lit a EuErbVO entschieden und die Bindungswirkung der Unzuständigkeitserklärung für das später angerufene Gericht hervorgehoben (EuGH, FamRZ 2021, 1828, m. Anm. Makowsky {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Dem Zweitgericht sei eine Überprüfung der Unzuständigkeitserklärung durch das Erstgericht nicht gestattet. Der EuGH entschied außerdem, dass ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ein Erbvertrag i. S. der EuErbVO ist und sich eine Rechtswahl nach Art. 83 Abs. 2 EuErbVO auf den gesamten Nachlass und nicht nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen kann (EuGH, FamRZ 2021, 1825, m. Anm. Wendland {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Der BGH hat zu § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB klargestellt, dass sich die Verpflichtung zur Belegvorlage auf die Vorlage vorhandener Nachweise beschränkt. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, bestehe nicht (FamRZ 2022, 429, m. Anm. Dutta [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]). Weiterhin hat der BGH entschieden, dass das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden kann. (FamRZ 2022, 1807 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Diese und alle weiteren wichtigen Entscheidungen aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Juni 2021 fasst Stephanie Herzog in ihrem Beitrag auf 13 Seiten übersichtlich zusammen.

 

Übersicht über den Inhalt des Artikels:

 
I. Testament
1. Nottestament
2. Ordentliche Testamente
3. Auslegung
4. Wechselbezüglichkeit
5. Scheidungsklausel und Grundbuch
6. Anfechtung
7. § 2287 BGB
8. Ausgleichung
 
II. Nachlassgerichtliche Verfahren
1. Eröffnungsverfahren
2. Erbscheinsverfahren
 
III. Annahme/Ausschlagung
 
IV. Pflichtteilsrecht
1. Pflichtteilsberechnung, § 2311 BGB
2. Auskunft und Wertermittlung
3. Pflichtteilsentziehung
4. Verjährung
5. Gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitspflegers für den Pflichtteilsberechtigten
 
V. Testamentsvollstreckung
1. Anordnung
2. Ernennung
3. Testamentsvollstreckung und Vollmacht
4. Testamentsvollstreckerzeugnis
5. Zurechnung
6. Entlassung
7. Grundbuch
 
VI. Erb-, Zuwendungs- und Pflichtteilsverzichte
1. Erb- und Zuwendungsverzicht
2. Pflichtteilsverzicht
 
VII. Vor- und Nacherbschaft
 
VIII. Nachlasspfleger
1. Voraussetzungen für die Anordnung
2. Tätigkeitsbereich des Nachlasspflegers
3. Vergütung
 
IX. IPR
 
X. Betreuung

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