Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht 2020

Beitrag von Dr. Stephanie Herzog in FamRZ 2021, Heft 21

In Heft 21 der FamRZ erscheint die Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Dr. Stephanie Herzog. Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht in FamRZ 2020, 213, an und berichtet über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Erbrecht während des letzten Jahres. Berücksichtigt sind die bis Ende Juni 2021 bekannt gewordenen Entscheidungen.

Erbrechtliche Entscheidungen nationaler Gerichte

Hervorzuheben sind im Berichtszeitraum u.a. mehrere Entscheidungen des BGH, darunter zur Testierfähigkeit: Zur Erhebung der Anknüpfungstatsachen sind Zeugenaussagen, nicht zuletzt die Aussage des beurkundenden Notars, wichtig für die Amtsermittlung. Der Notar muss hierzu gemäß § 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO von der Aufsichtsbehörde von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit werden. Zu der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung hatte der BGH im Berichtszeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme (BGH, Urteil v. 20.7.2020 – NotZ (Brfg) 1/19 –, FamRZ 2020, 1680 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]). Mit einem Beschluss zum Erbvertrag stellt der BGH fest, dass die Tatsache, dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm gegenüber nicht ausschließt. Vielmehr könne der Rücktritt vom Erbvertrag bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigtem erfolgen (Beschluss v. 27.1.2021 – XII ZB 450/20 –, FamRZ 2021, 708, m. Anm. Zimmermann [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Weiterhin stellte der BGH klar: Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann ein jeder Miterbe diesen nach § 2039 BGB geltend machen. Folglich könne er auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen, und zwar auch so, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Titels nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist (BGH, Beschluss v. 4.11.2020 – VII ZB 69/18 –, FamRZ 2021, 309 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Diese und alle weiteren wichtigen Entscheidungen aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Juni 2021 fasst Herzog in ihrem Beitrag auf 17 Seiten übersichtlich zusammen.

 

Übersicht über den Inhalt des Artikels:

I. Gesetzliche Erbfolge

1. Ehegattenerbrecht
2. Aufgebotsverfahren zum Ausschluss eines vorrangig Erbberechtigten

II. Gewillkkürte Erbfolge

1. Wirksame Testamentserrichtung

a) Testierwille, formgerechte Errichtung
b) Widerruf bzw. Änderung letztwilliger Verfügung
c) „Inhaltskontrolle“
d) Testierfähigkeit

2. Erbvertrag

III. Nach dem Erbfall

1. Ausschlagung und Anfechtung
2. Erbenhaftung

IV. Erbengemeinschaft

V. Grundbuch(-berichtigung)

VI. Erbscheinsverfahren

VII. Vor- und Nacherbschaft

VIII. Testamentsvollstreckung

IX. IPR, insbesondere EuErbVO

1. Vorlagefragen an den EuGH
2. Rechtsprechung des EuGH
3. Sonstige Entscheidungen zum IPR

X. Pflichtteilsrecht

1. Allgemeines
2. Pflichtteilsentziehung
3. Einsicht in das Grundbuch
4. Auskunftserteilung, vor allem durch notarielles Nachlassverzeichnis
5. Pflichtteilsergänzung
6. Verjährung
7. Stundung

XI. Vermächtnisrecht

XII. Sonstiges

1. Digitaler Nachlass
2. Erbenermittlung, Fiskuserbrecht

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