Beitrag von Robert Uerpmann-Wittzack in Heft 11
In Heft 11 der FamRZ wird der Beitrag „Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Familienrecht seit 2022“ von Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Häusliche Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht, Transsexualität im Personenstandsrecht
Anknüpfend an den Bericht in FamRZ 2022, 749 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, analysiert der Beitrag die EuGHMR-Rechtsprechung der Jahre 2022–2024 einschließlich einzelner Entscheidungen, die bis Mitte März 2025 ergangen sind. Während der letzte Bericht genutzt wurde, um sieben Leitlinien der EuGHMR-Rechtsprechung herauszuarbeiten, hat sich der EuGHMR seitdem weitgehend in den vorgezeichneten Bahnen fortbewegt. Akzente setzt seine Rechtsprechung zum Ernstnehmen häuslicher Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Umgang mit Transsexualität im Personenstandsrecht.
Aus deutscher Sicht ist zudem das C.E.-Urteil zur außerehelichen De-facto-Mutterschaft (EuGHMR, 24.3.2022 – 29775/18: C. E. u. a./Frankreich) bemerkenswert. Darüber hinaus hat der EuGHMR seine Rechtsprechung zu Leihmutterschaft, Keimzellspende und Kenntnis der eigenen Abstammung, zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sowie zur Gleichstellung von Männern und Frauen konsolidiert. Weitere Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen, zu Transsexualität und weiteren Themen runden das Bild ab. In mehreren Bereichen zeigt sich die Tendenz des EuGHMR, die Qualität der nationalen Entscheidungsfindung zu kontrollieren, anstatt selbst materielle Maßstäbe zu entwickeln.