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Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

Entscheidung mit Anmerkung in FamRZ 2020, Heft 14

In Heft 14 der FamRZ erscheint der grundlegende BGH-Beschluss v. 18.3.2020 „Zur Rechtsnatur und zur Formbedürftigkeit eines kollisionsrechtlich nach deutschem Sachrecht zu beurteilenden Brautgabeversprechens“ mit einer Anmerkung von Prof. Dr. Anatol Dutta. Heft 14 erscheint am 15.7.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie die Entscheidung bereits jetzt online lesen:

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Brautgabeversprechen bedürfen notarieller Beurkundung

Noch in FamRZ 2020, 907 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass angesichts der Häufigkeit von Brautgabeversprechen die Formfrage bald höchstrichterlich geklärt wird. Diese Klärung liegt nun vor: Der Senat kommt zu dem Schluss, dass Brautgabeversprechen als familienrechtliche Verträge sui generis (Rz. 20 des Beschlusses), auf deren Formgültigkeit kollisionsrechtlich gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB deutsches Recht anwendbar ist, in entsprechender Anwendung des § 518 Abs. 1 BGB wie Schenkungsversprechen einer notariellen Beurkundung bedürfen. Der Beschluss erscheint in Heft 14 mit einer Anmerkung von Prof. Dr. Anatol Dutta.

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