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Rechtliche Betreuung bei Strafgefangenen

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Sebastian Gößling in Heft 4

In Heft 4 der FamRZ erscheint der Beitrag „Rechtliche Betreuung bei Strafgefangenen – eine rechtliche und praktische Einordnung" von Richter am AmtsG Dr. Sebastian Gößling. Heft 4 erscheint am 15.2.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Handreichung für JVA und Richterschaft

Das Betreuungsrecht differenziert nicht danach, ob sich der jeweilige Betroffene in Freiheit oder in einer geschlossenen Einrichtung, wie etwa einer Justizvollzugsanstalt, befindet. Gesonderte Vorschriften über die Anforderungen an die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Strafgefangene fehlen demnach. Gleichwohl unterscheidet sich die rechtliche Situation von Strafgefangenen im Hinblick auf die Einrichtung einer Betreuung im Vergleich zu Menschen in Freiheit in einigen Punkten erheblich.

Sebastian Gößling zeigt in seinem Artikel auf, dass sich in diesem Zusammenhang diffizile Fragestellungen ergeben, z.B. im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit gemäß § 272 FamFG oder die grundrechtliche Dimension des Betreuungsrechts. Der Beitrag soll für die sich aus der Sondersituation der Inhaftierung ergebenden praktischen und rechtlichen Probleme der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung als Handreichung für Justizvollzugsanstalten sowie die mit der Einrichtung betrauten Richter dienen.

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