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Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018

Berechtigung zur PKH mit aktueller App prüfen

Seit dem 1.1.2018 sind neue Beträge für die Prozesskostenhilfe (PKH) maßgebend. Sie sind nach § 115 I S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen und betragen nun

  1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 I S. 3 Nr. 1b ZPO), 219 Euro,
  2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (§ 115 I S. 3 Nr. 2a ZPO), 481 Euro,
  3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter (§ 115 I S. 3 Nr. 2b ZPO):
    a) Erwachsene 383 Euro,
    b) Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 364 Euro,
    c) Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 339 Euro,
    d) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 275 Euro.

Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 finden Sie ab sofort dauerhaft unter Arbeitshilfen/Dokumente. FamRZ-Autor Richter am AmtsG. a. D. Dr. Gerhard Christl stellt Ihnen zudem auch dieses Jahr wieder eine Aktualisierung seiner kostenlosen PKH-App zur Verfügung. Mit PKHilfe18 prüfen Sie die Berechtigung zur Prozesskostenhilfe schnell und einfach in Raten. Die Version enthält bereits alle neuen Werte.

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