Beitrag von Prof. Dr. Michael Coester und Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen in Heft 19
Die Diskussion über die Polygamie ist mit dem Zustrom von Menschen aus Afrika sowie aus dem nahen und fernen Osten nach Europa wiederbelebt worden. Zahlreiche Medien veröffentlichten in den vergangenen Monaten Artikel zu Themen wie „Polygamie in der Migranten-Parallelgesellschaft“ oder der rechtlichen Anerkennung von Mehrfachehen. Prof. Dr. Michael Coester und Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen beleuchten in FamRZ 2016, Heft 19 einige der für die deutschen Rechtsordnungen relevanten Probleme polygamer Verbindungen.
Polygamie in den Religionen sowie in Stammes- und Gewohnheitsrechten
Die Autoren umreißen in ihrem Artikel zunächst die Polygamie in ihren verschiedenen traditionellen Varianten. Sie zeigen, dass Formen der Vielehe in allen religiösen Rechten – vom Christentum, über Judentum und Islam, bis hin zu Mormonen, Sekten und esoterischen Verbindungen – auftauchen. Dieser Aufstellung fügen Prof. Dr. Michael Coester und Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen einen kurzen Überblick über die Polygamie in den Stammes- und Gewohnheitsrechten bei.
Den ersten Teil ihres Artikels schließen die Autoren mit einem Absatz zur „sukzessiven Polygamie“. Diese sei „mit der inzwischen fast weltweit möglichen und vielerorts auch gesellschaftlich akzeptierten Ehescheidung [...] zu einer weit verbreiteten Erscheinung geworden – insbesondere auch in westlichen Gesellschaften.“
Bigamische Verbindungen in monogamen Rechtsordnungen
Im zweiten Teil des Aufsatzes zeigen die Autoren, dass bestimmte bigamische Verbindungen grundsätzlich auch in monogamen Rechtsordnungen – auch in Deutschland – nicht auszuschließen sind. Zudem gehen sie auf die Problematik der faktischen Polygamie in ehegleichen Partnerschaften ein – und zeigen auf, welche rechtlichen Folgen solche Verbindungen nach sich ziehen.
Abschließend betrachten Prof. Dr. Michael Coester und Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen im dritten und letzten Teil der Abhandlung die rechtliche Behandlung polygamer Verbindungen nach deutschem internationalem Privatrecht. Sie widmen sich dabei der
- Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen polygamen Ehen in Deutschland
- der Möglichkeit eines polygamen Eheschlusses in Deutschland
- der kollisionsrechtlichen Behandlung quasi-bigamischer Verbindungen.
Der Artikel wird in FamRZ 2016, Heft 19 veröffentlicht, das am 1. Oktober 2016 erscheint.