„Marburg Group“ veröffentlicht Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag
Die „Marburg Group“ hat heute eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus,
- Christine Budzikiewicz (Marburg),
- Konrad Duden (Leipzig),
- Anatol Dutta (München),
- Tobias Helms (Marburg),
- Claudia Mayer (Regensburg)
begrüßt die Initiative der Kommission und befürwortet die Gesamtstruktur des Vorschlags zur Elternschaft. Dennoch schlägt sie neben technischen Änderungen auch einige grundlegende Änderungen vor. Die ausführliche Stellungnahme kann auf der Website der „Marburg Group“ heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Arbeitsgruppe.
Kommissionsvorschlag soll Rechtssicherheit bringen
Das Abstammungsrecht ist in den EU-Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausgestaltet: Einige Rechtsordnungen zeigen sich modernen Familienstrukturen gegenüber offen und erkennen etwa auch gleichgeschlechtliche Elternschaft an. In anderen Staaten liegt dem Familienrecht nach wie vor ein eher traditionelles Verständnis von Familie und Elternschaft zugrunde, das ausschließlich verschiedengeschlechtliche Elternschaft akzeptiert. Die grenzüberschreitende Anerkennung eines Elternschaftsverhältnisses ist jedoch keineswegs selbstverständlich. Denn jeder Staat entscheidet für sich, welches Recht er anwendet, wenn die Abstammung eines Kindes zu klären ist. Maßgebend für diese Entscheidung sind die Regelungen des Internationalen Privatrechts, das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist und deshalb auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann (s. zu dieser komplexen Thematik auch "Europäische Impulse für eine Reform des Abstammungsrechts" von Alix Schulz und Dana-Sophia Valentiner in FamRZ 2023, 662 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} sowie FamRZ-Podcast Folge 13: Das internationale Abstammungsrecht).
Um diesen Zustand zu beenden hat die Europäische Kommission am 7.12.2022 den Vorschlag für eine Europäische Abstammungsverordnung vorgelegt. Das Ziel ist es, durch einheitliche Regelungen im Bereich des Internationalen Privat- und Prozessrechts jedenfalls innerhalb der Europäischen Union Rechtssicherheit im Hinblick auf die Begründung (und die Beendigung) von Elternschaft zu schaffen. Ob der Verordnungsvorschlag tatsächlich verabschiedet wird, hängt nicht zuletzt davon ab, wie überzeugend die betreffenden Regelungen ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund hat die „Marburg Group“, bei der auch eine Herausgeberin und zwei Herausgeber der FamRZ mitwirken, ihre Arbeit aufgenommen.