Vorschau auf Beitrag von Lettmaier in Heft 1
In FamRZ 2020, Heft 1, erscheint der Artikel „Notwendigkeit einer Reform des (Familien-)Namensrechts?" von Prof. Dr. Saskia Lettmaier. Die Autorin ist Professorin für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie Richterin im 1. FamS des OLG Schleswig. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag anlässlich der Jahrestagung der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht am 21.6.2019 in München.
Heft 1 erscheint am 1.1. Mit einem Abonnement von FamRZ-digital lesen Sie den Artikel bereits jetzt online.
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Es tut sich etwas im Namensrecht
Das deutsche Recht ist vom Prinzip der Namenskontinuität geprägt. Deutlich wird das daran, dass eine Namensänderung grundsätzlich einen Verwaltungsakt erfordert, der nur bei wichtigem Grund gewährt wird (§ 3 Abs. 1 NÄG). Eine Ausnahme bilden die namensrechtlichen Vorschriften des vierten Buchs des BGB, die bei Geburt und bestimmten familiären Ereignissen begrenzte Namenswahl- und -Änderungsmöglichkeiten vorsehen.
Die BGB-Regeln zum Kindes- und Ehenamen, im Grunde genommen sogar das gesamte Namensrecht, stehen schon länger in der Kritik. Und endlich soll sich etwas bewegen: Seit September 2018 arbeitet eine Expertengruppe an Vorschlägen für eine Novellierung des Namensrechts. Diese neueren Entwicklungen nimmt Saskia Lettmaier zum Anlass, um Reformüberlegungen anzustellen.