Beitrag von Katharina Pelkmann in Heft 7
In Heft 7 der FamRZ wird der Beitrag „Neuregelungen zur Vergütung und Schlussabwicklung im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
– Die Änderungen im VBVG und BGB durch das KostBRÄG 2025 –“ von Wiss. Mitarbeiterin Katharina Pelkmann, M. A. Bildung und Soziale Arbeit, veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Erhöhung der Vergütung und Entbürokratisierung
Die Anpassung des Gesetzes zur Vergütung von Vormündern und Betreuern [VBVG] durch das KostBRÄG 2025 ab 1.1.2026 soll nicht
nur die Vergütung von Vormündern und Betreuern erhöhen, sondern auch den bürokratischen Aufwand sowohl bei der Feststellung der jeweiligen Vergütung als auch bei der Schlussabwicklung von Vormundschaften und Betreuungen senken.
Der Beitrag von Katharina Pelkmann ergänzt die Erläuterungen von Giers zu den Änderungen durch das KostBRÄG 2025 im FamFG, FamRZ 2025, 916 ff. {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.