BMFSFJ legt Referentenentwurf vor
Bereits im Dezember 2019 fiel mit dem Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Nun hat das BMFSFJ einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Bis 26.10.2020 hatten die Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Empfehlungen und Ergebnisse des Dialogprozesses zeigen auf, dass ein Weiterentwicklungsbedarf in verschiedenen Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe besteht. Das BMFSFJ sieht in folgenden Bereichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
- Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen
- Prävention vor Ort
- Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist hier abrufbar. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat außerdem eine Kurzübersicht erstellt, in der die wesentlichen Änderungen thematisch sortiert zusammengefasst sind. Die Übersicht des DIJuF kann hier eingesehen werden. Daneben beantwortet das DIJuF auf seiner Website rechtliche Fragen, die der Reformentwurf in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aufwirft und stellt einen Materialpool mit Aufsätzen, Stellungnahmen sowie hilfreichen Links zu dem aktuellen Reformentwurf zur Verfügung.