Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neues von der Reform des Betreuungsrechts

Beschlüsse der 995. Bundesratssitzung am 6.11.2020

In seiner 995. Plenarsitzung am 6.11.2020 billigte der Bundesrat 15 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. Außerdem nahm der Bundesrat unter anderem Stellung zu Regierungsentwürfen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Auch zu den Regierungsentwürfen zur Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung hat der Bundesrat Stellung genommen.

 

Neuregelungen beim Elterngeld

Im September hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Elterngeld flexibler gestaltet werden soll. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Eltern besonders früh geborener Kinder mit einem zusätzlichen Monat Basiselterngeld zu unterstützen. Hier sollen Korrekturen erreicht werden. Die Gewährung eines zusätzlichen Elterngeldmonates greife tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz unübersichtlich. Stattdessen soll bei besonders früh geborenen Kindern nicht auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. In diesen Fällen würde länger Mutterschaftsgeld bezahlt und der später beginnende Elterngeldbezug dann länger fortgesetzt werden können. Somit können betroffene Eltern mehr Leistungen erhalten.

Der Bundesrat fordert den Bund zudem auf, sich an den Kosten der zu Lasten der Länder und Kommunen neu geschaffenen Aufgaben zu beteiligen. Die Stellungnahme des Bundesrats kann hier eingesehen werden. Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zu verfassen und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.

 

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Daneben hat der Bundesrat umfangreich zur geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Stellung genommen. Die Länderkammer unterstützt die grundlegenden Zielsetzungen des Entwurfs und erachtet die Umsetzung als in weitem Maße gelungen. Dennoch werden einige Änderungen gefordert. Ziel dabei ist es, das Leitbild der ehrenamtlichen Betreuung nicht auszuhöhlen und die Vorsorgevollmacht stärker zu berücksichtigen. In einigen Bereichen soll mehr auf die Umsetzbarkeit der Regelungen geachtet und unnötiger Aufwand vermieden werden. Auch die Ehegattenvertretung soll besser an die entsprechenden Lebenslagen angepasst werden. So wird beispielsweise eine Verlängerung des Vertretungszeitraums auf sechs Monate gefordert.

Die Stellungnahme des Bundesrats kann hier abgerufen werden. Die Bundesregierung hat auch hier die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zu verfassen. Anschließend berät der Bundestag. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

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