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Neuer Selbststudiums-Artikel in FamRZ 2022, Heft 23

- Redaktionsmeldungen

1 Fortbildungsstunde gemäß § 15 FAO erwerben

Heft 23 (erscheint am 1.12.2022) der FamRZ enthält mit „Inhalt und Grenzen der Ergänzungspflegschaft“ von Prof. Dr. Angie Schneider den letzten Artikel in 2022, der für das Selbststudium gemäß § 15 FAO geeignet ist. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Zeitstunde Fortbildung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Folgen Sie einfach dem Link am Anfang des Artikels, um direkt zur § 15 FAO Lernerfolgskontrolle zu gelangen.

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Ergänzungspflegschaft: Testen Sie Ihr Wissen

Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält gemäß § 1809 I S. 1 BGB (§ 1909 I S. 1 BGB a. F.) für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Ergänzungspfleger. Die Ergänzungspflegschaft gelangt mithin dann zur Anwendung, wenn die eigentlich zuständige Fürsorgeperson an der Ausübung der Sorge gehindert ist. Beispielsweise mag den Eltern teilweise die elterliche Sorge durch gerichtlichen Beschluss entzogen sein oder der Vormund aufgrund Interessenkollision sein Amt nicht ausüben können. In diesen Fällen bedarf es der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und der Bestellung eines Ergänzungspflegers.

 

So funktioniert das Selbststudium - Schritt für Schritt

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Noch Fragen? Lesen Sie die FAQ unter § 15 FAO Selbststudium, um mehr über dieses Angebot der FamRZ zu erfahren.

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