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Neuer Selbststudiums-Artikel in FamRZ 2022, Heft 20

- Redaktionsmeldungen

1 Fortbildungsstunde gemäß § 15 FAO erwerben

Heft 20 (erscheint am 15.10.2022) der FamRZ enthält mit „Die neue Brüssel IIa-Verordnung – was bleibt, was ändert sich“ von Richter am OLG a.D. Dr. Rainer Hüßtege einen weiteren Artikel, der für das Selbststudium gemäß § 15 FAO geeignet ist. Damit haben Sie erneut die Möglichkeit, eine Zeitstunde Fortbildung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Folgen Sie einfach dem Link am Anfang des Artikels, um direkt zur zur § 15 FAO Lernerfolgskontrolle zu gelangen.

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Die neue Brüssel IIa-Verordnung: Testen Sie Ihr Wissen

Die neue Brüssel IIa-Verordnung – oder auch Brüssel IIb-Verordnung – wurde bereits 2019 verabschiedet und trat in Deutschland zusammen mit einem Umsetzungsgesetz zum 1.8.2022 in Kraft (s. dazu auch FamRZ-Newsletter 15/2022: Brüssel IIb-Verordnung, mit einem Editorial von Andrea Schulz). Die Verordnung ist der Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen mit grenzüberschreitenden Bezügen in der Europäischen Union (EU). Sie regelt die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, einschließlich internationaler Kindesentführung und Zusammenarbeit in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung. Rainer Hüßtege gibt in seinem Artikel einen Überblick über die verschiedenen Neuerungen.

 

So funktioniert das Selbststudium - Schritt für Schritt

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Noch Fragen? Lesen Sie die FAQ unter § 15 FAO Selbststudium, um mehr über dieses Angebot der FamRZ zu erfahren.

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