Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neuer Selbststudiums-Artikel in FamRZ 2018, Heft 7

- Redaktionsmeldungen

1 Fortbildungsstunde gemäß § 15 FAO erwerben

Am 1.4.2018 erscheint FamRZ 2018, Heft 7. Die Ausgabe enthält mit „Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ von Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz den ersten Artikel in 2018, der für das Selbststudium gemäß § 15 FAO geeignet ist. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Zeitstunde Fortbildung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Weitere Artikel folgen bis Jahresende, so dass Sie mit der FamRZ auch dieses Jahr insgesamt fünf Stunden Fortbildungspflicht abdecken können.

Testen Sie Ihr Wissen über die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der Selbststudiums-geeignete Beitrag von Grziwotz fasst die wichtigsten Entscheidungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft seit 2014 bis heute zusammen. Der Autor gliedert seine Übersicht in die Themenbereiche

I. Wandel der Familienformen
II. Sittenwidrigkeit
III. Wohnung der Lebensgefährten
IV. Zusammenleben und Trennung
V. Unterhalt
VI. Kinder
VII. Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
VIII. Internationales Privatrecht
IX. Verhältnis der Auseinandersetzungsansprüche zum Verlöbnisrecht und zum Zugewinnausgleich
 

Um als Fachanwalt für Familienrecht Fortbildungs-Zeitstunden gemäß § 15 FAO zu erwerben, müssen Sie den Artikel lesen und dazu 4 Fragen im Multiple Choice Verfahren beantworten. Abgefragt wird lediglich Ihr Wissen über die Abschnitte IV-IX.

 

So funktioniert das Selbststudium – Schritt für Schritt

Lesen Sie den Beitrag von Grziwotz in FamRZ 2018, Heft 7 – z.B. in Ihrer Druckausgabe oder online über FamRZ-digital. Danach loggen Sie sich mit Ihren FamRZ-digital-Zugangsdaten in unserem FAO-Testportal ein. Sie sind noch kein Abonnent von FamRZ-digital? Mit wenigen Klicks registrieren Sie sich für unser Online-Angebot und erhalten umgehend Ihre Login-Daten. Beantworten Sie nun 4 Fragen zum eben gelesenen Text. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests erhalten Sie umgehend Ihr Fortbildungszertifikat per E-Mail. Legen Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer vor.

Noch Fragen? Lesen Sie die FAQ unter § 15 Selbststudium, um mehr über dieses Angebot der FamRZ zu erfahren.

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