Kabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021
Ab 1.1. 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (BR-Drucks. 621/20) sowie weitere wichtige Werte. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das BMAS im September vorgelegt, nun hat das Bundeskabinett die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das kommende Jahr beschlossen.