Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neue Rechengröße in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung

Kabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021

Ab 1.1. 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung       (BR-Drucks. 621/20) sowie weitere wichtige Werte. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das BMAS im September vorgelegt, nun hat das Bundeskabinett die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das kommende Jahr beschlossen.

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