Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Aktueller Statusbericht veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den aktuellen Statusbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. Der erste Nationale Aktionsplan (NAP 1.0) wurde 2016 zum NAP 2.0 weiterentwickelt. Dieser liegt nun als Fortschreibung vor, die den aktuellen Status aller Maßnahmen wiedergibt. Das vollständige Dokument können Sie auf der Website des BMAS herunterladen.

 

Herausforderungen: Corona-Pandemie und Digitalisierung

Seit 2016 wurden viele neue Maßnahmen gestartet. Wie auch schon im NAP 2.0 haben sich fast alle Bundesministerien in diesen Statusbericht mit unterschiedlichen Aktivitäten, Maßnahmen und Initiativen eingebracht, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil im Vorwort. Der Bericht verdeutliche, dass die Bundesregierung ihr Ziel einer inklusiven Gesellschaft weiterhin mit Nachdruck verfolge und die Umsetzung und Realisierung der UN-BRK vorantreibe.

Unter den besonderen Bedingungen der Pandemie brauchen wir aber zusätzlich eine gemeinsame gesellschaftliche Kraftanstrengung. Mehr denn je müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgegrenzt werden. Wir müssen die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen auch in Zukunft ermöglichen,

so Heil. Bei der weiteren Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans werden vor allem aktuellen Themen wie die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Digitalisierung im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch, dass der Nationale Aktionsplan in Zukunft online um weitere Maßnahmen der Bundesministerien ergänzt wird. Die neuen Maßnahmen werden dann tagesaktuell auf der Website www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht.

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