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Nachbesserungsbedarf bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe

- Redaktionsmeldungen

Öffentliche Anhörung des Familienausschusses

Am 22.2.2021 wurde die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses von Sachverständigen diskutiert. Diese begrüßten die angestrebte und überfällige Reform, an verschiedenen Stellen wurden allerdings Nachbesserungen gefordert.

 

Kritik an Kostenbemessung und Soll-Informationspflicht

In der öffentlichen Anhörung wurden der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und ein Antrag der FDP-Fraktion (19/26158) zur Abschaffung der sogenannten Kostenbeteiligung von Pflegekindern im SGBVIII diskutiert. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt dabei bei Verbänden und Experten auf ein geteiltes Echo. Zwar wird deren inklusiver Ansatz begrüßt, dagegen werden insbesondere die zu niedrig kalkulierten Kosten kritisch gesehen. Zudem werde mehr Personal benötigt. So wurde in der Anhörung vorgeschlagen, eine Personalbedarfsbemessung für die Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Auch die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit wurden moniert. Statt Kooperation von Fachkräften und Berufsgeheimnisträgern werde der Kinderschutz auf die Kontrolle und Weitergabe von Informationen an das Jugendamt verkürzt. Das Handeln der Fachkräfte stehe damit nicht mehr unter der Prämisse der Prävention und Hilfe, sondern der Gefahrenabwehr.

 

Positive Resonanz auf inklusiven Ansatz

Einhellig begrüßt wurde dagegen das Vorhaben, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise in der Kinder- und Jugendhilfe des SGBVIII zu bündeln. Lediglich die siebenjährige Frist, in der dies geschehen soll, wurde teils als zu langfristig bewertet.

 

Zum Weiterlesen:

Thomas Meysen: „Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“. Beitrag wird veröffentlicht in FamRZ 2021, 6.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib 219/2021) vom 22.2.2021

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